Mitglieder



Mitglied im BVZ kann jeder Zweithaar-Spezialist werden, dessen Interessen ganz oder teilweise mit den Zielen des BVZ übereinstimmen. Die Mitgliedschaft ist nicht auf nationaler Ebene begrenzt. Auch internationale Zweithaar-Spezialisten sind herzlich willkommen.

Nach Einreichung des Aufnahmeantrages (Beitrittserklärung) und des Präqualifizierungszertifikats (Zulassung zur Abrechnungen mit den Krankenkassen) entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Mit der erfolgten Annahme des Antrages kann das Mitglied von nun an alle Vorzüge, die der BVZ seinen Mitgliedern bietet, nutzen.

Hier der entsprechnde Auszug aus unserer Vereins-Satzung:
 
§ 4     Erwerb der Mitgliedschaft

1.    Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder präqualifizierte Haarwaren-Einzelhändler werden, der einen schriftlichen Aufnahmeantrag an die Geschäftsstelle richtet. Der Betrieb wird durch den Inhaber selbst oder eine von ihm dauerhaft zu benennende Person aktiv und passiv im BVZ vertreten. Juristische Personen werden jeweils durch ihren Geschäftsführer vertreten.

2.    Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft:
Außerordentliches Mitglied können natürliche oder juristische Personen sein, die die Interessen des Verbandes in einem außerordentlichen Maße vertreten. Dies insbesondere aufgrund längerfristiger Tätigkeit in einem dem Vereinszweck entsprechenden beruflichen Umfeld oder durch anderweitiges Engagement für die dem Vereinszweck unterliegenden Belange. Auch außerordentliche Mitglieder müssen den Beitritt zum Verein durch schriftliche, an die Geschäftsstelle gerichtet, Erklärung beantragen.

3.    Aufnahmeanträge:
Über die Aufnahmeanträge entscheidet der Ausschuss mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Beschlussfassung im Wege eines schriftlichen oder elektronischen Umlaufbeschlussverfahrens ist zulässig.

4.    Die Ablehnung des Aufnahmeantrags ist dem Bewerber ohne Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen.