Verträge


Um als Zweithaar-Spezialist Haarteile und Perücken mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt der Leistungserbringer eine IK-Nummer, eine Zulassung über das Präqualifizierungsverfahren, und einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Der BVZ schließt Rahmenverträge auf Bundesebene für die zugelassenen Zweithaar-Spezialisten ab und stellt sicher, dass die Mitglieder über Änderungen der Verträge informiert werden.

Der BVZ ist als einziger maßgeblicher Bundesverband für Zweithaar und Haarersatz von dem GKV-Spitzenverband anerkannt und somit ernst genommener Vertragspartner, wenn es um die Belange der Zweithaar-Spezialisten auf der einen Seite und die Belange der von Haarausfall betroffenen Patienten auf der anderen Seite geht.