Rezept


Leidet eine Frau, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, an Haarausfall, sei es aus hormonellen, medikamentösen oder anderen Gründen, werden die Kosten für Haarersatz ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Männer hingegen haben KEINEN Anspruch auf eine Kostenübernahme ihrer Krankenkasse. Es sei denn, es liegt ein auffallender und entstellender Haarverlust vor, wie z.B. nach Unfällen oder Verbrennungen. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Kassensätze in der Regel etwas höher.

Es ist heutzutage schwer für Arztpraxen, sich auf jedem Gebiet auf den neuesten Stand zu halten. Für die Verschreibung von Haarersatz zum Beispiel kursieren Gerüchte und Meinungen, dass dieser nur im Fall einer Chemotherapie von den Kassen übernommen wird. Das ist nicht der Fall, denn Haarersatz dient dazu - so die Definition gemäß des Spitzenverbandes der Krankenkassen - eine Behinderung auszugleichen.

Haarteile und Perücken, die vom Arzt verschrieben werden, gelten als Hilfsmittel und belasten das Budget des Arztes nicht.