IK-Nummer


Um als Zweithaar-Spezialist Haarteile und Perücken mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt der Leistungserbringer eine IK-Nummer eine Zulassung über das Präqualifizierungsverfahren, und einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.


Was ist die IK-Nummer?

IK steht für Institutionskennzeichen. Sie ist eine eindeutige, neunstellige Zahl, mit deren Hilfe Abrechnungen im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenkassen einrichtungsübergreifend abgewickelt werden können. Die IK-Nummer ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Vertragspartner, die im Rahmen der medizinischen Versorgung Leistungen erbringen, erhalten ein IK-Nummer.

Unter dem IK werden Name, Anschrift, Geldinstitut und Kontonummer des IK-Inhabers (Zahlungsempfängers) gespeichert. Soll der Zahlungsverkehr über mehr als eine Bankverbindung abgewickelt werden, können mehrere IK-Nummern beantragt werden.

Aufgrund der Eindeutigkeit der IK-Nummer kann diese bei Übernahme eines Zweithaarstudios oder Haar Praxis auch nicht weitergegeben werden, sondern der Nachfolger muss eine eigene IK-Nummer beantragen. Auch beim Wechsel der Kontonummer muss eine neue IK-Nummer beantragt werden.


Beantragt wird die IK-Nummer bei der

Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der

ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Alte Heerstraße 111
D-53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 13001-1340

Servicezeiten:
Mo - Fr: von 09:30 bis 11:30 Uhr
Mo - Do: von 13:00 bis 15:00 Uhr
Fax: +49 30 13001-1350

E-Mail: info@arge-ik.de
Internet: www.arge-ik.de