Haarersatz: Abrechnen mit den Krankenkassen


Rosenfeld - Für Friseure und Zweithaar-Spezialisten stellen Kunden, denen Haarersatz auf Rezept verordnet wird, nach wie vor die umsatzstärkste Gruppe. Da es aber bundesweit keine einheitlichen Abläufe zur Erstattung von Haarersatz gibt, sondern jede Kasse “ihr eigenes Süppchen kocht”, ist gerade die Frage der Abrechnung mit den Krankenkassen für viele Friseure ein Hinderungsgrund, sich mit Zweithaar zu beschäftigen. Doch auch Zweithaar-Spezialisten haben immer wieder Fragen zur Abrechnung und Vorgehensweise. Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundesverbandes der Zweithaar-Spezialisten e.V. (BVZ) ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und das Abschließen von Verträgen, die die Höhe der Zuzahlung regeln. Ramona Rausch, Geschäftsführerin BVZ, weiß um diese Problematik nur zu genau Bescheid, denn täglich erhält sie dazu Anfragen von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern.
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