
Zeitreise TI aus ZHP#61
eRezept, Elektronische Berufsausweise, Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, kurz TI
Seit Jahren ist klar, dass das eRezept, das bei Ärzten und Apothekern mittlerweile eingeführt ist, auch auf den Hilfsmittelbereich ausgeweitet wird. So sind das eRezept bzw. die eVerordnung ab 2027 auch für die Hilfsmittelbranche verpflichtend.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass man sich bereits 2026 an die dafür notwendige Infrastruktur anschließen soll. Wir werden sehen, ob es tatsächlich bei diesen Zeitvorgaben bleibt.
Damit Sie ab 2027 eVerordnungen annehmen und weiterverarbeiten können müssen Sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Grundvoraussetzung für Sie ist ein Rechner mit einer stabilen Internetverbindung.
Darüber hinaus müssen Sie sich als berechtigten Betrieb und berechtigte Person ausweisen können. Das machen Sie mittels eines Berufsausweises und eines Institutionsausweises. Beides werden Sie zu gegebener Zeit bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer beantragen. Damit Sie die Karten dann zum Einsatz bringen können brauchen Sie eine Software, die diese Karten lesen kann, die eVerordnungen annehmen, lesen und weiterleiten kann, die außerdem sowohl eine Verbindung zu den Krankenkassen als auch zu Ärzten herstellen kann, etc.
Auch hier sind wir ganz aktuell dabei uns mit Software-Anbietern und Ihren Dienstleistern wie der AS Bremen, der Optica und der Pin GmbH auszutauschen. Es wird Info-Veranstaltungen online und auch bei der Messe geben. Darüber hinaus informieren wir Sie weiterhin über Newsletter und unsere Verbandszeitung. Wir haben 2023 im Heft ZHP#61 erstmals berichtet, es folgten weitere Beiträge in den Folgeheften #62 und #63.
Bericht aus ZHP#61 lesen:
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Seit Jahren ist klar, dass das eRezept, das bei Ärzten und Apothekern mittlerweile eingeführt ist, auch auf den Hilfsmittelbereich ausgeweitet wird. So sind das eRezept bzw. die eVerordnung ab 2027 auch für die Hilfsmittelbranche verpflichtend.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass man sich bereits 2026 an die dafür notwendige Infrastruktur anschließen soll. Wir werden sehen, ob es tatsächlich bei diesen Zeitvorgaben bleibt.
Damit Sie ab 2027 eVerordnungen annehmen und weiterverarbeiten können müssen Sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Grundvoraussetzung für Sie ist ein Rechner mit einer stabilen Internetverbindung.
Darüber hinaus müssen Sie sich als berechtigten Betrieb und berechtigte Person ausweisen können. Das machen Sie mittels eines Berufsausweises und eines Institutionsausweises. Beides werden Sie zu gegebener Zeit bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer beantragen. Damit Sie die Karten dann zum Einsatz bringen können brauchen Sie eine Software, die diese Karten lesen kann, die eVerordnungen annehmen, lesen und weiterleiten kann, die außerdem sowohl eine Verbindung zu den Krankenkassen als auch zu Ärzten herstellen kann, etc.
Auch hier sind wir ganz aktuell dabei uns mit Software-Anbietern und Ihren Dienstleistern wie der AS Bremen, der Optica und der Pin GmbH auszutauschen. Es wird Info-Veranstaltungen online und auch bei der Messe geben. Darüber hinaus informieren wir Sie weiterhin über Newsletter und unsere Verbandszeitung. Wir haben 2023 im Heft ZHP#61 erstmals berichtet, es folgten weitere Beiträge in den Folgeheften #62 und #63.
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