Friseursalons müssen schließen, Zweithaarpraxen nicht!


Alle Zweithaarstudios, die präqualifiziert sind und Verträge zum Abrechnen von Haarersatz mit den Krankenkassen haben, dürfen geöffnet bleiben!

Dies aufgrund der Tatsache, dass die Hilfsmittelversorgung als „systemrelevant“ eingestuft wurde.
Bereits während des 1. Lockdowns im März/April hat das gut funktioniert. Zwar ist dieser Status bisher weder von politischer noch von behördlicher Seite offiziell (in einem Paragraphen/Gesetz) bestätigt worden – wird aber so im kompletten Hilfsmittelbereich (vom Atemtherapiegerät über Stomaartikel bis hin zum Zweithaar) praktiziert.
Der GKV-Spitzenverband versorgt uns - wie alle anderen Hilfsmittelerbringer (Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Orthopädischen Schuhmacher,...) regelmäßig mit den "Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der epidemischen Lage...",

Wir würden diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt bekommen, wenn wir nicht dazuzählen würden.


2020 12 10 Gruß zum Jahresende
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