Bayern - Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern, bis 10. Mai verlängert / weitere Änderungen beschlossen.


Ab 4. Mai dürfen Friseursalons in Bayern nach über sechswöchiger Schließung wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Salons.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie der Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks haben für die Betriebe die wichtigsten Informationen aufbereitet und eine Vielzahl von Unterlagen erstellt. Die nachfolgende Auflistung gibt einen schnellen Überblick und erleichtert das Auffinden: https://friseurebayern.com/


Die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, regelt die Öffnung von Friseursalons ab 4. Mai

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