Baden-Würrttemberg - Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus in Friseurbetrieben


Liebe Mitglieder,
 
hier für die Baden-Württembergischen Kollegen die
 
Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov2) in Friseurbetrieben
 
veröffentlicht vom Wirtschaftsministerium am 28.04.2020
 
 
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt grundlegende Anforderungen an den Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit, die auch das aktuelle Infektionsrisiko durch SARS-CoV2 berücksichtigen müssen. Wesentliche Anforderung ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen muss. Darüber hinaus sind in Friseurbetrieben u. a. auch die Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und PSA-Benutzerverordnung anzuwenden...


Unter folgendem Link finden Sie die vollständige Richtlinie:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Gemeinsame_Richtlinie_WM_SM_Friseurbetriebe.pdf 

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