Neue Fassung der Empfehlungen der Hilfsmittelversorgung gültig bis zum 30.06.2020


Nachfolgend die E-Mail vom GKV, ganz unten finden Sie den Link zum PDF!

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit E-Mail vom 19. März 2020 hatten wir Ihnen die erste Fassung der Empfehlungen zum Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 zugesandt. Wir haben diese Empfehlungen zum zweiten Mal weiterentwickelt und stellen Ihnen die neue Fassung (1.2) hiermit zur Verfügung. In einem der beigefügten Dokumente sind die Änderungen gegenüber der Fassung 1.1 gelb unterlegt. Die Anlagen zu den Empfehlungen haben sich nicht geändert, sind aber der Einfachheit halber erneut beigefügt.

Unter anderem wurde die Gültigkeit der Empfehlungen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Weitere Änderungen beziehen sich insbesondere auf weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung und die Regelungen zur ärztlichen Verordnung. Wir weisen erneut darauf hin, dass Fragen z. B. zur grundsätzlichen Befugnis, die Geschäfte und Betriebe offenzuhalten, nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Wir empfehlen Ihnen, sich insofern an die zuständigen örtlichen Behörden zu wenden. Auch auf der Homepage der Ministerien sind jeweils aktuelle Informationen zu finden.
Auf evtl. spezifische Anfragen Ihrerseits kommen wir zeitnah im Einzelnen zurück, sofern sich diese nicht bereits durch die Empfehlungen „eindeutig“ geklärt haben.

Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Ostertage in dieser besonderen Zeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Carla Meyerhoff-Grienberger
Referatsleiterin Hilfsmittel
 
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin



NEUE FASSUNG 1.2. des GKV

 

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