Wichtig!! Bei Störungen in Ihrem Geschäftsbetrieb umgehend die Krankenkassen informieren!


Rosenfeld 23. März 2020


Liebe Mitglieder,

mit meiner Mail vom Freitag habe ich Sie darüber informiert, WIE der Geschäftsbetrieb im ZWEITHAARBEREICH weitergehen kann/muss/soll.

Dass Friseurbetriebe schließen müssen bedeutet NICHT, dass Zweithaarstudios schließen müssen. Im Gegenteil, Hilfsmittel, die über Krankenkassen abgerechnet werden, müssen auf Grundlage unserer vertraglichen Regelungen geliefert werden - sofern Sie können.

Sie sind vertraglich mit allen Krankenkasen zu einem Informationsaustausch verpflichtet. Darunter fällt u.a. eine unverzügliche Mitteilung, wenn
 
  • Sie aufgrund der derzeitigen Situation nur noch über eine eingeschränkte Lieferfähigkeit verfügen,
  • Sie aufgrund behördlicher Anordnungen den Betrieb einstellen müssen, oder
  • Sie aufgrund von Quarantänemaßnahmen den Betrieb nur noch personell eingeschränkt fortführen können.  
 
Sollte einer der genannten Punkte für Ihr Unternehmen zutreffen, informieren Sie bitte Ihre Krankenkassen und geben Sie dabei unbedingt Ihre IK-Nummer an.


Weiter gilt: Bitte kontaktieren Sie in dringenden Fällen Herrn Rainer Seegräf unter Rainer.Seegräf@bvz-info.de oder Thomas.Vetterlein@bvz-info.de.

Die Geschäftsstelle ist geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
Ihre
Ramona Rausch

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