Produktgruppe 34 "Haarersatz" des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V


Am 13. November 2017 hat der Vorstand des GKV Spitzenverbandes die Aufnahme der Produktgruppe „Haarersatz“ ins Hilfsmittelverzeichnis beschlossen.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 15. Januar 2018.


Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen und Pflegekassen
über die Aufnahme der Produktgruppe 34 „Haarersatz“
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Das PDF der Bekanntmachung können Sie hier downloaden!

Produktgruppe 34 Haarersatz
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Veröffentlichung Bundesanzeiger
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