Rezept bei Haarausfall
Leidet eine Frau, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, an Haarausfall, sei es aus hormonellen, medikamentösen oder anderen Gründen, werden die Kosten für Haarersatz ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen.
Bei Männern hingegen ist eine Kostenübernahme der Krankenkassen nur in Einzelfällen denkbar und möglich. Jedenfalls dann, wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlich akzeptierten Norm abweicht und bei objektiver Betrachtung für Dritte entstellend wirkt. Beispielsweise, wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Augenbrauen, Wimpern und Bart erfasst.
Bei Kindern und Jugendlichen sind die Kassensätze in der Regel etwas höher.
Was ist zu tun?
Zunächst wird der Haarersatz von behandelnden Arzt unter Angabe einer Diagnose verordnet. Dies kann der Arzt des Vertrauens (Hausarzt) oder auch ein Facharzt (Hautarzt, Onkologe, Internist etc.) sein. Hier ein Link zur Verordnung von Hilfsmitteln: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/
Nun wird ein Termin bei einem niedergelassenen Zweithaar-Spezialisten vereinbart. Nehmen Sie das Rezept zur Erstberatung vorzugsweise gleich mit. Achten Sie darauf, dass der Zweithaar-Spezialist eine Zulassung bei Ihrer Krankenkasse hat. Denn ab dem 1.7.2010 darf Haarersatz nur über Zweithaar-Spezialisten abgegeben werden, die einen Vertrag und eine Zulassung für Ihre Krankenkasse haben. Eine Liste der in Ihrer Nähe zugelassenen Zweithaarspezialisten finden Sie in der Suchmaske.
Gemeinsam mit Ihnen wird der Zweithaar-Spezialist Ihre Frisur aussuchen und wahlweise sofort für Sie einschneiden oder in die Reservierung legen. Wenn Sie sich für ein zuzahlungsfreies Modell entschieden haben, entrichten Sie lediglich die Rezeptgebühr an den Zweithaar-Spezialisten und unterschreiben den Empfang des Haarersatzes. Haben Sie sich für ein aufzahlungspflichtiges Frisurenmodell entscheiden, begleichen Sie die Kostendifferenz zum Krankenkassenanteil direkt an den Zweithaar-Spezialisten und der Zweithaar-Spezialist rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
Nota Bene
Es ist heutzutage schwer für Arztpraxen, sich auf jedem Gebiet auf den neuesten Stand zu halten. Für die Verschreibung von Haarersatz zum Beispiel kursieren Gerüchte und Meinungen, dass dieser nur im Fall einer Chemotherapie von den Kassen übernommen wird. Das ist nicht der Fall, denn Haarersatz dient dazu - so die Definition gemäß des Spitzenverbandes der Krankenkassen - eine Behinderung auszugleichen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich am besten persönlich bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Männern hingegen ist eine Kostenübernahme der Krankenkassen nur in Einzelfällen denkbar und möglich. Jedenfalls dann, wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlich akzeptierten Norm abweicht und bei objektiver Betrachtung für Dritte entstellend wirkt. Beispielsweise, wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Augenbrauen, Wimpern und Bart erfasst.
Bei Kindern und Jugendlichen sind die Kassensätze in der Regel etwas höher.
Was ist zu tun?
Zunächst wird der Haarersatz von behandelnden Arzt unter Angabe einer Diagnose verordnet. Dies kann der Arzt des Vertrauens (Hausarzt) oder auch ein Facharzt (Hautarzt, Onkologe, Internist etc.) sein. Hier ein Link zur Verordnung von Hilfsmitteln: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/
Nun wird ein Termin bei einem niedergelassenen Zweithaar-Spezialisten vereinbart. Nehmen Sie das Rezept zur Erstberatung vorzugsweise gleich mit. Achten Sie darauf, dass der Zweithaar-Spezialist eine Zulassung bei Ihrer Krankenkasse hat. Denn ab dem 1.7.2010 darf Haarersatz nur über Zweithaar-Spezialisten abgegeben werden, die einen Vertrag und eine Zulassung für Ihre Krankenkasse haben. Eine Liste der in Ihrer Nähe zugelassenen Zweithaarspezialisten finden Sie in der Suchmaske.
Gemeinsam mit Ihnen wird der Zweithaar-Spezialist Ihre Frisur aussuchen und wahlweise sofort für Sie einschneiden oder in die Reservierung legen. Wenn Sie sich für ein zuzahlungsfreies Modell entschieden haben, entrichten Sie lediglich die Rezeptgebühr an den Zweithaar-Spezialisten und unterschreiben den Empfang des Haarersatzes. Haben Sie sich für ein aufzahlungspflichtiges Frisurenmodell entscheiden, begleichen Sie die Kostendifferenz zum Krankenkassenanteil direkt an den Zweithaar-Spezialisten und der Zweithaar-Spezialist rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
Nota Bene
Es ist heutzutage schwer für Arztpraxen, sich auf jedem Gebiet auf den neuesten Stand zu halten. Für die Verschreibung von Haarersatz zum Beispiel kursieren Gerüchte und Meinungen, dass dieser nur im Fall einer Chemotherapie von den Kassen übernommen wird. Das ist nicht der Fall, denn Haarersatz dient dazu - so die Definition gemäß des Spitzenverbandes der Krankenkassen - eine Behinderung auszugleichen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich am besten persönlich bei Ihrer Krankenkasse.