Haarersatz: Zukünftig eigene Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis


Zu verdanken ist diese Entscheidung, die zurückgeht auf das Jahr 2004, in dem der Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e.V. mit dieser Forderung bereits an die Verantwortlichen in Berlin, den GKV Spitzenverband, herangetreten ist, der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Harald Heinz, 1. Vorsitzender VDZH e.V., und dem Unternehmen BEO BERLIN®.

Gemeinsam ist es gelungen, im Hilfsmittelverzeichnis mit der Produktgruppe 34 eine eigene Kategorie für Perücken bei bestimmten medizinischen Indikationen zu etablieren. Der GKV Spitzenverband hat in einem Schreiben an den VDZH e.V. die Aufnahme bestätigt, nächster Schritt ist jetzt der Antragsentwurf zur Aufnahme von Perücken in das Hilfsmittelverzeichnis, der fordert, dass Perücken mit oder ohne CE-Kennzeichnung gelistet werden können.

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