Um als Zweithaar-Spezialist Haarteile und Perücken mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt der Leistungserbringer eine
IK-Nummer, eine Zulassung über das Präqualifizierungsverfahren, und
einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Das Präqualifizierungsverfahren ist das Zulassungsverfahren, um als Leistungserbringer den Nachweis zu erbringen, dass man die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt. Die Kriterien für das Präqualifizierungsverfahren sind je nach Leistungserbringergruppe unterschiedlich und werden für jeden einzelnen Leistungserbringer über die Präqualifizierungsstellen geprüft.
Der BVZ hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder auf das Präqualifizierungsverfahren vorzubereiten und Informationen anzubieten, die die Thematiken der Präqualifizierungen umfassend abdecken.